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Steuern zahlen als Influencer – das gibt es zu beachten

31.01.2023

Sobald du die Absicht hast, einen Gewinn zu erzielen, bist du dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden und damit auch steuerpflichtig. Freiberufler wie Autoren, Blogger, Influencer und Dozenten bieten ihre Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und müssen die Einnahmen dem Finanzamt melden.

Die einfache Antwort, ob Influencer immer ein Gewerbe anmelden müssen, lautet also Ja. Denn sobald die Absicht vorliegt, Gewinne mit einer Tätigkeit zu erzielen, ist ein Freiberufler dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Abhängig von der jeweiligen Tätigkeit fallen Einkommensteuer oder Umsatzsteuer an. Bei einem Verdienst unter 256 Euro entfällt letztere allerdings. Influencer haben also steuerliche Pflichten, denen sie nachkommen müssen. Und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen reinen Blog, einen TikTok-Kanal oder einen Twitch-Streamer handelt.

Für das Finanzamt handelt es sich dabei um Einnahmen. Auch unterschiedliche Einnahmen aus Dienstleistungen oder digitalen Produkten behandelt das Finanzamt gleich. Insofern erwartet es von dir eine elektronische Steuererklärung, mit allen Einnahmen und Ausgaben sowie der genauen Tätigkeit als Influencer. Für die Einkommensteuer gilt ein jährlicher Freibetrag von 10.347 Euro und auch die Umsatzsteuer fällt nur an, sofern es sich nicht um ein Kleingewerbe handelt. Wenn du also weniger als 22.000 Euro im ersten Jahr verdienst, fällt das unter die Kleinunternehmerreglung.

Sollten Influencer ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen, drohen Geldstrafen und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen.

Wenn du also die Absicht hast, mit Social Media als Influencer Gewinne zu erzielen, solltest du ein Gewerbe anmelden. Auch wenn die Einnahmen sehr gering sind und durch Affiliate-Marketing zustande kommen, benötigst du zumindest ein Kleingewerbe. In der Regel bist du daher als Influencer verpflichtet, immer ein Gewerbe anzumelden. Sobald du vorhast auf Instagram oder andern Plattformen Geld zu verdienen, sollte der Gewerbeschein vorliegen. Auch wenn du Produkte zunächst testest oder einen Blog startest, um Werbung einzubinden, bist du dazu verpflichtet, diese Einnahmen dem Finanzamt zu melden. Alle Einnahmen sind entsprechend zu versteuern. Es gibt aber immerhin eine sogenannte Probezeit von 3 Monaten, in der du testen kannst, ob überhaupt Einnahmen als Influencer möglich sind. Nur wenn du das Ganze weiterhin als Hobby betreibst solltest, dann ist die Gewerbeanmeldung auch nicht notwendig.

Es ist aber nicht zwangsläufig so, dass jeder Influencer, der auf Instagram startet, gleich ein Gewerbe anmelden muss. Sofern es sich um eine journalistische oder künstlerische Tätigkeit handelt, wird dies als Freiberuf betitelt. Auch YouTuber können künstlerische Videos drehen. Und auch Blogger, die journalistisch tätig sind, gelten ebenfalls als Freiberufler. Der Vorteil ist, dass weder eine Gewerbeanmeldung noch eine Gewerbesteuer notwendig ist. Anders sieht die Sache schon aus, wenn du Geld von Unternehmen oder Werbepartner erhältst. Dann liegt eindeutig eine gewerbliche Arbeit vor, bei der du als Influencer auch einen Gewerbeschein brauchst. Sobald die Geschäftstätigkeit beginnt und die ersten Einnahmen fließen, bist du Gewerbetreibender und damit auch steuerpflichtig.

Bilderquelle: ©wayhomestudio – freepik.com