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Steuerliche Vorsorge für den Ruhestand: So sichern Sie sich optimal ab

26.03.2025

Die finanzielle Absicherung im Ruhestand ist ein zentrales Anliegen für viele Menschen. Eine durchdachte Altersvorsorge berücksichtigt dabei nicht nur die Ansparung von Vermögen, sondern auch die steuerlichen Aspekte der verschiedenen Vorsorgeprodukte. Durch die gezielte Nutzung steuerlicher Vorteile können Sie Ihre finanzielle Belastung im Alter reduzieren und gleichzeitig während der Erwerbsphase Steuern sparen. Je früher Sie mit der Planung beginnen, desto effektiver können Sie von diesen Vorteilen profitieren. Individuelle Strategien, die auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten sind, bieten dabei den größten Mehrwert. Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Vorsorgemaßnahmen hilft zudem, flexibel auf Veränderungen in der Gesetzgebung oder Ihrer persönlichen Situation zu reagieren.

Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge

In Deutschland basiert die Altersvorsorge auf dem sogenannten Drei-Schichten-Modell, das unterschiedliche Vorsorgeprodukte und deren steuerliche Behandlung umfasst:

  1. Basisversorgung: Hierzu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und die Rürup-Rente (Basisrente). Beiträge zu diesen Vorsorgeformen sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar. Seit 2023 können diese Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Verheiratete vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
  2. Zusatzversorgung: Dazu gehört die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, bei der Teile des Bruttogehalts in Beiträge zur bAV umgewandelt werden. Diese Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. In der Rentenphase müssen die Auszahlungen jedoch mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
  3. Private Altersvorsorge: Hierunter fallen Produkte wie die Riester-Rente und private Rentenversicherungen. Bei der Riester-Rente profitieren Sparer von staatlichen Zulagen und können Beiträge bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben absetzen. Private Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung bieten den Vorteil, dass bei der Auszahlung nur der Ertragsanteil versteuert werden muss, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt.

Steuerliche Vorteile gezielt nutzen

Die verschiedenen Altersvorsorgeprodukte bieten unterschiedliche steuerliche Vorteile:

  • Riester-Rente: Neben der Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr und möglichen Kinderzulagen können Beiträge bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug vorteilhafter ist als die Zulagen.
  • Rürup-Rente (Basisrente): Besonders für Selbstständige attraktiv, da Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro (für Alleinstehende) steuerlich absetzbar sind. Im Jahr 2025 können diese Beiträge vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge sind in der Ansparphase bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zu leisten, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen.